Sportschützengilde Heek e.V.
Schießsport mal anders...

Grundsätzliches...



Jedes unserer Vereinsmitglieder wurde an Waffen entsprechend ausgebildet, hat eine waffenrechtliche Prüfung nach §7 WaffG absolviert und hegt einen verantwortungsvollen Umgang mit dem "Schiessgerät". 

Viele unser Vereinsmitglieder sind aufgrund ihres Berufsstandes oder als Waffenbesitzer sogar behördlich überprüft.


Waffen sind gefährlich und verdienen RESPEKT und einen verantwortungsvollen Umgang!

Wir dulden kein "Machogehabe",  "Rambo-Verhalten"  und verantwortungslosen Umgang mit Schusswaffen innerhalb unseres Vereins.

Denn nur ein einziges fehlerhaftes Verhalten kann dazu führen, das Leib und Leben zerstört werden können.

Achtet daher auf Euch und beherzigt folgende Regeln:


Grundregeln im Umgang mit Waffen

  1. Wer eine Schusswaffe in die Hand nimmt, hat sofort ihren Ladezustand festzustellen. Bis dahin ist jede Waffe so zu handhaben, als ob sie geladen wäre.
     
  2. Bei allen Bedienungsgriffen ist die Kurzwaffe möglichst am ausgestreckten Arm nach vorn abwärts zu halten, so dass die Mündung etwa einen Meter vor dem die Kurzwaffe Haltenden auf den Boden zeigt.
     
  3. Mit Schusswaffen darf niemals spielerisch oder zu Übungszwecken auf Personen gezielt werden. 
     
  4. Jede spielerische Betätigung des Abzugs, des Hahns, des Schlittens, der Trommel oder der Sicherung ist zu unterlassen.
     
  5. Vor dem Laden hat sich der Schütze zu überzeugen, dass der Lauf frei von Gegenständen ist.
     
  6. Eine geladene Schusswaffe darf nicht aus der Hand gelegt werden.
     
  7. Soll eine Schusswaffe an eine andere Person übergeben werden, so ist dieser Person der Ladezustand mitzuteilen. Die übernehmende Person überprüft diesen sofort. Geladene Schusswaffen sollen möglichst nur gesichert bzw. entspannt übergeben werden.
     
  8. Schusswaffen sind erst unmittelbar vor dem Inanschlaggehen oder im Anschlag zu entsichern und zu spannen.
     
  9. Der Zeigefinger bleibt bis zum Inanschlaggehen gestreckt außen am Abzugbügel.
     
  10. Vor der Abgabe eines Schusses überprüft der Schütze, ob Menschen durch den Schuss gefährdet werden können.
     
  11. Nach dem Entladen ist stets festzustellen, ob das Patronenlager von Pistolen frei ist und ob alle Kammern der Trommel von Revolvern leer sind. Gleiches gilt für Langwaffen.
     
  12. Wer eine Schusswaffe in der Hand hält, muss sich voll auf die Tätigkeiten mit der Waffe konzentrieren. Er darf sich nicht mehr ablenken lassen.
     
  13. Auf Schießstätten sind die Sicherheitsanweisungen der verantwortlichen Aufsichtspersonen zu befolgen. Die jeweiligen Vorschriften sind zu beachten.
     
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